Startseite | Impressum | Zeitung | Beiheft | Archiv nach Autoren | Archiv nach Rubriken








Zeitung << 2/2003 << Empfehlungen zum Abfassen von Seminar- und Diplomarbeiten


Empfehlungen zum Abfassen von Seminar- und Diplomarbeiten
Autor: István Vidákovics

Germanistikstudenten müssen sich über das Verfassen von akademischen Arbeiten im Klaren sein. Folgender Text möchte als ein möglicher Leitfaden zur Anfertigung von Seminar- und Diplomarbeiten dienen. Als Grundlage dient dabei vor allem das Buch von Gunther Dietz: Formale Aspekte der Fachtextproduktion (Debrecen: KLTE Germanisztikai Intézet 1999). Dieses Buch ist für die Textgestaltung von Diplomarbeiten der Studierenden des Instituts für Germanistik an der Universität Szeged seit der Ergänzung der Studien- und Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität Szeged durch das Institut für Germanistik 2001 richtungsweisend. Die Anforderungen zur Diplomarbeit wurden neulich durch ein Portfolio ergänzt, was allerdings im folgenden Text noch nicht berücksichtigt wird.

Bis zur Zwischenprüfung sollten die Studenten im Kreditsystem je zwei Seminararbeiten in Literatur und in Sprachwissenschaft geschrieben haben, und es gibt zahlreiche Seminare, die dies ermöglichen. Am Ende des Germanistikstudiums muss man eine Diplomarbeit anfertigen.
Die Diplomarbeit muss in drei gedruckten Exemplaren abgegeben werden (mindestens ein Exemplar gebunden). Die Sprache der Arbeit ist Deutsch. Die Arbeit muss mit einer ungarischen Zusammenfassung ergänzt werden. Der Umfang des deutschsprachigen Teiles liegt zwischen 90 000 und 108 000 Zeichen (50-60 Seiten), der des ungarischen Teiles zwischen 14 400 und 21 600 (8-12 Seiten). Auf der Rückseite des Titelblattes der Diplomarbeit sollte folgender Text, mit einer Unterschrift, stehen: „Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine andere als die in der Arbeit genannte Literatur und Unterstützung in Anspruch genommen oder genossen habe. Die Arbeit ist noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt worden.“
Feste Bestandteile einer Arbeit sind: Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, eigentlicher Text und Literaturverzeichnis. Man kann durchaus weitere Teiltexte hinzufügen, wie Vorwort, Abkürzungs- und Symbolverzeichnis und Anhang. Eine Seminararbeit umfasst 10-20 Seiten. Jeder Dozent hat seine eigenen Anforderungen im Bezug auf den Umfang. Die Arbeit sollte nach der neuesten Rechtschreibung verfasst sein, aber zitierte Texte in alter Rechtschreibung bleiben unberührt.
Das Titelblatt sollte die Institution, den Namen der Lehrveranstaltung, das laufende Semester, den Typ der akademischen Arbeit (Seminararbeit, Diplomarbeit), den Namen des jeweiligen Betreuers der Arbeit, den Titel (Untertitel), Name und Adresse des Verfassers enthalten.
Als zweites Blatt folgt ein Inhaltsverzeichnis und wird nicht nummeriert. Hier sollte die Gliederung des Textes deutlich und durchschaubar werden, mit den nötigen Abständen, Einrückungen und Punktierung zur Seitenzahl. Die Hauptabschnitte werden fett gedruckt.
Mit dem Haupttext – mit Einleitung, Hauptteil und Schlussteil, in 1:8:1 Verhältnis – beginnt die Seitenzählung, mit arabischen Ziffern. Jeder Titel und alle Zwischentitel werden fett gedruckt. Der erste Absatz jedes Kapitels bzw. Unterkapitels sowie der erste Absatz nach einer Leerzeile werden in wissenschaftlichen Arbeiten heutzutage meistens nicht eingerückt. Neu eingeführte Termini können fett gedruckt, Beispiele durch Kursivschreibung hervorgehoben werden. Unterstreichungen sollten vermieden werden. Sie können aber z.B. für Hervorhebungen in Zitaten benutzt werden. Das Papier mit dem Seitenformat DIN A4 wird einseitig bedruckt, 1,5zeilig, im Schriftgrad 11-13 (meistens 12, aber lieber beim jeweiligen Dozenten nachfragen), Typus Times New Roman, Ränder: 2,5 cm oben, unten und links, 3,5 cm rechts für die Korrekturen. Die Seitenzahlen werden rechts oben, oder unten in der Mitte platziert. Ein häufiger Fehler bei akademischen Arbeiten ist es, dass manche vor einem Satzzeichen ein Leerzeichen setzen. Nur nach einem Satzzeichen sollte immer ein Leerzeichen stehen. Vor einer öffnenden und nach einer schließenden Klammer steht ein Leerzeichen und nach bzw. vor ihnen keines: Es ist ganz nützlich(sowohl für die Lehrkraft, als auch für die Studenten)diesen Artikel gründlich durchzulesen, denn letztendlich wird man das Abfassen von schriftlichen Arbeiten besser beherrschen. ( steht fürs Leerzeichen.) Das gleiche gilt für Anführungszeichen, aber bei einem Gedankenstrich muss man sowohl vorne als auch hinten ein Leerzeichen setzen.
In akademischen Arbeiten soll alles, was nicht aus dem eigenen Gedankengut stammt, markiert werden! Ein wörtliches Zitat bis zu drei Zeilen wird in doppeltes Anführungszeichen gesetzt, längere Zitate werden eingerückt und mit Zeilenabstand 1 geschrieben. Alles, was im Zitat verändert wird, soll markiert werden, meistens in eckige Klammern gesetzt, wie zum Beispiel Auslassungen oder Veränderungen in der Morphologie, Syntax. Beispiel: Es ist gut zu wissen, dass „[die] Satzglieder, welche von dem Verb […] abhängen, Engel „Ergänzungen”, Helbig „Aktanten” [nennt]” (Bassola 2002). Andere Anmerkungen zum Zitat sind danach in einfache Klammern zu setzen.
Alles, was zitiert wird, muss belegt werden! Der Beleg kann in den Fußnoten oder nach dem Zitat in Klammern folgen. Wenn sich der Beleg in den Fußnoten befindet, wie in literarischen Arbeiten, werden Name des zitierten Autors (Nachname, Vorname), Titel des zitierten Textes, Auflage (wenn es mehrere davon gibt), Verlagsort, Verlag, Jahreszahl und Seite in dieser Reihenfolge aufgeführt. Beim Belegen in Klammern stehen Nachname, Erscheinungsjahr, Seite in dieser Reihenfolge. Dieses Belegschema ist charakteristisch für linguistische Arbeiten, z.B. „In die Grammatiken hat sie nur teilweise Eingang gefunden (Eichler/Bünting 1976, Helbig/Buscha 1986).”
Im Anhang können Materialien, wie untersuchte Text-Korpora, längere analysierte Texte, Textteile, Tabellen, Diagramme, Graphiken, die in den Text nicht integriert werden konnten, aufgeführt werden, und der Anhang wird – wie auch das Literaturverzeichnis – in der Gliederungs- und Seitennummerierung weitergeführt.
Das Literaturverzeichnis listet alle, aber nur die in der Arbeit wörtlich oder sinngemäß zitierten Texte in alphabetischer Reihenfolge, nach Primär- und Sekundärliteratur getrennt. Bei linguistischen Arbeiten gilt hier das folgende Schema: Nachname, Vorname (Erscheinungsjahr in Klammern): Titel. Untertitel. Auflage. Verlagsort: Verlag. Z.B. „Helmut, Schumacher (Hg.) (1986): Verben in Feldern. Berlin: Walter de Gruyter.” Wenn aus Sammelbänden oder Zeitschriften zitiert wird, folgen den bibliographischen Angaben des zitierten Textes die Angaben des Sammelbandes bzw. der Zeitschrift nach einer Einführung durch „In:“, z.B. „Bassola, Peter (1990): Substantivvalenz im Deutschen und im Ungarischen. Vorstudie zu einem kontrastiven Lexikon. In: Sprachwissenschaft 15, Heft 3-4. S. 384-403.” Bei literarischen Literaturverzeichniseinträgen gilt Folgendes: Nachname, Vorname des Verfassers: Titel. Untertitel. Auflage. Verlagsort: Verlag Erscheinungsjahr. Z.B. „Ruprecht, Erich: Geist und Denkart der romantischen Bewegung. Durchgedacht bis zur Gegenwart. 3. Aufl. Pfullingen: Günther Neske 1986.” Wenn man literarische Texte aus Sammelbänden zitiert, sieht es folgendermaßen aus: Nachname, Vorname: "Titel in Anführungszeichen", in: Nachname, Vorname des Herausgebers: Titel der Sammelschrift. Auflage. Verlagsort: Verlag Jahreszahl. Z.B. „Anton, Herbert: „Deutschland 1775, Goethe”, in: Lindemann, Klaus: Europalyrik: 1775-heute. Paderborn: Schöningh 1982.”

Obige Informationen können hoffentlich dazu beitragen, dass jeder Germanistikstudent seine wissenschaftlichen Arbeiten, zumindest was die Form betrifft, erfolgreich und erwartungsgemäß gestaltet. Allerdings muss hinzugefügt werden, dass dies nur als eine Basis zum Abfassen von Arbeiten dient, denn letztendlich ist der Inhalt der Arbeit maßgebend. Aber ohne die formalen Aspekte zu kennen, ist es nicht möglich, eine vollständige Arbeit anzufertigen.